Bauen & Wohnen
Bei Wohnungswechsel können Sie hier den neuen Eigentümer für den Zählerstand melden.
Mit diesem Antrag haben Sie die Möglichkeit, für sich eine oder mehrere Übermittlungssperren im Melderegister eintragen zu lassen.
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.