Bürgerservice
Bürgermeisterwahl 2024
In der Gemeinde Wohratal,
Kreis Marburg-Biedenkopf,
ist die Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin/
hauptamtlichen Bürgermeisters
im Wege der Direktwahl zu besetzen.
Die Gemeinde Wohratal umfasst vier Ortsteile mit rund 2.200 Einwohnern. Sie gehört zum Landkreis Marburg-Biedenkopf und liegt nordöstlich von Marburg, unmittelbar an der Bundesstraße 3 zu den angrenzenden Landkreisen Waldeck-Frankenberg und Schwalm-Eder. Der angrenzende Burgwald, die üppige Natur sowie das Rad- und Wanderwege-Netz laden zur Naherholung und Entschleunigung ein.
Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister wird am Sonntag, den 06. Oktober 2024, von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für die Dauer von sechs Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Gegebenenfalls findet am Sonntag, den 27. Oktober 2024, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchste Stimmzahl erhalten haben.
Die Besoldung erfolgt gemäß der hessischen Kommunalbesoldungsverordnung derzeit nach Besoldungsgruppe A 16 des Hess. Besoldungsgesetzes. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Sätzen des Hess. Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt. Der Beginn der Amtszeit ist der 01. April 2025.
Wählbar gemäß § 39 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom aktiven Wahlrecht nach § 31 und § 32 Abs. 2 HGO ausgeschlossen sind.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen müssen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelpersonen eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind während der Dienstzeiten bis spätestens Montag, den 29. Juli 2024, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Wahlleiter der Gemeinde Wohratal, Herrn Frank Wehner, Halsdorfer Straße 56, 35288 Wohratal, einzureichen. Dort sind auch die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke erhältlich. Unter www.wahlen.hessen.de können diese heruntergeladen werden. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 29. Juli 2024 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.
Bei der Kommunalwahl 2021 ergab sich für die Gemeinvertretung der Gemeinde Wohratal folgende Sitzverteilung: SPD – 6, OLW (Offene Liste Wohratal) – 5, CDU – 4.
Der vollständige Wortlaut zur Einreichung von Wahlvorschlägen kann auf der Homepage der Gemeinde Wohratal – www.wohratal.de – eingesehen und unter der oben genannten Anschrift angefordert werden.
Der Gemeinde Wahlleiter der Gemeinde Wohratal
gez. Frank Wehner