Bauen + Gewerbe
Neubaugebiete in der Gemeinde Wohratal
Die Gemeinde Wohratal investiert in ihre Zukunft – so bieten wir aktuell Bauplätze in dem Ortsteil Wohra an.
Die Grundstücke weisen eine Größe zwischen 482 m² und 989 m² auf und sind für eine Einzel- und Doppelhausbebauung vorgesehen. Es kann ein Vollgeschoss mit zwei Wohnungen je Wohngebäude errichtet werden.
Für die Bauplätze im ersten Bauabschnitt (Bauplatz Nr. 131) beträgt der Kaufpreis 54,50 Euro und beinhaltet die Erschließung mit Wasser, Kanal, Baustraße sowie den Hausanschlüssen für Wasser und Kanal. Für die Bauplätze im zweiten Bauabschnitt (Bauplätze Nr. 117, 118, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 135, 136 und 137) beträgt der Kaufpreis 95,00 Euro und beinhaltet die Erschließung mit Wasser, Kanal, Straßenendausbau sowie den Hausanschlüssen für Wasser und Kanal.
Ein umfassendes Beratungsgespräch für Bauinteressenten bietet die Gemeindeverwaltung Wohratal,
Bürgermeister Heiko Dawedeit
Telefon: 06453 6454‐10
Email:
sowie
Frau Ines Dicken
Telefon: 06453 6454‐21
Email:
gerne an.
Hinsichtlich der Vergabe von Bauplätzen in dem Baugebiet Knottengärten im Ortsteil Wohra hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 13.06.2023 folgende Eckpunkte festgelegt:
A) I. Bauabschnitt (Bauplätze Nr. 131)
Der Baulandpreis für die Bauplätze im I. Bauabschnitt wird auf 54,50 Euro pro Quadratmeter festgesetzt und beinhaltet die Erschließung mit Wasser, Kanal, Baustraße (ohne Straßenendausbau) sowie den Hausanschlüssen für Wasser und Kanal.
B) II. Bauabschnitt (Bauplätze Nr. 117, 118, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 135, 136 und 137)
Der Baulandpreis für die Bauplätze im II. Bauabschnitt wird auf 95,00 Euro pro Quadratmeter festgesetzt und beinhaltet die Erschließung mit Wasser, Kanal, Straßenendausbau sowie den Hausanschlüssen für Wasser und Kanal.
C) I. Bauabschnitt und II. Bauabschnitt
1. Der Grundstückskäufer ist verpflichtet, auf dem erworbenen Grundbesitz innerhalb von 5 (fünf) Jahren vom Tag der Beurkundung an gerechnet, ein den Vorschriften des Be-bauungsplanes entsprechendes bezugsfertiges Wohnhaus zu errichten und den Grundbesitz bis dahin nicht zu veräußern. Eine entsprechende Regelung ist im Kaufvertrag zwischen dem Grundstückskäufer und der Hessischen Landgesellschaft mbH aufzunehmen.
2. Die Grundstückskäufer räumen der Gemeinde Wohratal ein Vorkaufsrecht zum gezahlten Ankaufspreis für den Falle ein, dass sie das nicht bebaute Grundstück an einen Dritten weiterverkaufen wollen. Eine entsprechende Regelung ist im Kaufvertrag zwischen dem Grundstückskäufer und der Hessischen Landgesellschaft mbH aufzunehmen.
3. Für Neubewerber und für Alteigentümer der Baugrundstücke besteht die Möglichkeit, ein zwischen zwei Baugrundstücken liegendes unbebautes Baugrundstück jeweils an-teilmäßig zu erwerben, um so ihre vorhandene Grundstücksfläche zu vergrößern. Es dürfen dabei allerdings keine nicht verwertbaren Restflächen entstehen. Die mit der Grundstücksteilung verbundenen Kosten sind von den Käufern zu tragen.
4. Die Gemeinde Wohratal gewährt den Käufern einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro pro Kind, soweit diese das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Kinder, die innerhalb der folgenden drei Jahre nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages geboren werden. Die Auszahlung des Betrages erfolgt auf form-losen Antrag bei Bezug des erworbenen Wohneigentums und Anmeldung des Erst-wohnsitzes in der Gemeinde Wohratal.
5. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2033.